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   LSG Bayern, 15.02.2001 - L 17 U 344/99   

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https://dejure.org/2001,16314
LSG Bayern, 15.02.2001 - L 17 U 344/99 (https://dejure.org/2001,16314)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2001 - L 17 U 344/99 (https://dejure.org/2001,16314)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - L 17 U 344/99 (https://dejure.org/2001,16314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung eines Bandscheibenschaden im Bereich L 5/S 1 der Lendenwirbelsäule als Folge eines Arbeitsunfalls (plötzlich auftretender Schmerz im Lendenwirbelsäulenbereich bei der Grundpflege eines schwer spastischen Erwachsenen) ; Fehlender Nachweis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2001 - L 17 U 344/99
    Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grad wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung vom Vorliegen der Tatsache zu begründen (BSGE 58, 80, 83; Bereiter-Hahn/Mehrtens aaO).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2001 - L 17 U 344/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG setzt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls voraus, dass die maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten (Ort, Art, Zeitpunkt und Zweckbestimmung der zum Unfall führenden Verrichtung) der versicherten Tätigkeit, das Unfallereignis und die Erkrankung mit Gewissheit bewiesen sind, dh, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 32, 203, 207; 53, 255; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Ges.Unfallvers., § 8 SGB VII S A 361, RdNr 10).
  • LSG Bayern, 23.04.1997 - L 2 U 268/94

    Zum UV-Schutz eines Landwirts - unternehmerische Tätigkeit - innerer Zusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2001 - L 17 U 344/99
    Wegen weiterer Einzelheiten wird ergänzend auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten, der Archivakten des SG Würzburg Aktenzeichen S 2 U 268/94 und S 2 U 349/94 sowie der Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • SG Augsburg, 07.11.2005 - S 5 U 184/04

    Plötzliche und unerwartete sowie unkoordinierte äußere Krafteinwirkungen als

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des Bay LSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich sei, da schweres Heben allein kein Unfallereignis sein könne.

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des Bay LSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich ist, da schweres Heben allein kein Unfallereignis ist.

  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich sei, da schweres Heben allein kein Unfallereignis sein könne.

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich ist, da schweres Heben allein kein Unfallereignis ist.

  • SG Augsburg, 08.02.2006 - S 5 U 241/04

    Einordnung eines Transports von Möbeln und daraufhin auftretende Rückenschmerzen

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich sei, da schweres Heben allein kein Unfallereignis sein könne.

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich ist, da schweres Heben allein kein Unfallereignis ist.

  • SG Augsburg, 05.04.2007 - S 5 U 271/06

    Annahme eines Arbeitsunfalls bei Verletzung während der Teilnahme an einem

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich sei, da schweres Heben allein kein Unfallereignis sein könne.

    Beispielhaft sei nur auf die Urteile des BayLSG vom 24.10.2002, Az.: L 3 U 319/02, und vom 15.02.2001, Az.: L 17 U 344/99, verwiesen, in denen jeweils bereits das Vorliegen eines Unfallereignisses abgelehnt und auch ausdrücklich (im erstgenannten Urteil) darauf hingewiesen worden ist, dass bereits die Wortverbindung "Verhebetrauma" unfallmedizinisch ein Widerspruch in sich ist, da schweres Heben allein kein Unfallereignis ist.

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